Bundesagentur für Arbeit

Am Arbeitsleben teilhaben – trotz gesundheitlicher Einschränkungen.

Das ermöglicht die Bundesagentur für Arbeit. Ansprechpartner ist Herr Uwe Rehling und somit der Rehaberater für den Landkreis Wittmund.

Bei der Bundesagentur für Arbeit gibt es unterschiedliche Angebote. Diese Angebote sind:

Berufliche Rehabilitation

Am Arbeitsleben teilhaben – trotz gesundheitlicher Einschränkungen. Das ermöglicht die berufliche Rehabilitation.

Sie sind gesundheitlich beeinträchtigt und haben es deshalb schwerer als andere, ins Berufsleben einzusteigen, eine Arbeit zu finden oder zu behalten. Egal, ob eine Behinderung, ein Unfall oder eine Erkrankung die Ursache ist: Wir unterstützen Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Das gilt auch, wenn Ihnen eine Behinderung droht, die Ihre Fähigkeit zu arbeiten einschränken würde.

Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Sie können wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter gefördert werden. Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Im Landkreis Wittmund ist hier z.b. folgender Anbieter zu nennen:

wfbm Aurich-Wittmund gGmbH

Im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der wfbm gGmbH können Menschen mit Beeinträchtigungen eine berufliche Qualifizierung machen.

Das Eingangsverfahren:

Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate.

Hauptaufgaben im Eingangsverfahren:

  • Erprobung ob der Berufsbildungsbereich die geeignete Maßnahme ist
  • Kennenlernen der Einrichtung und des Tagesablaufes
  • Durchführung von Arbeitserprobungen aus verschiedenen Bereichen
  • Talente entdecken und herausfinden in welchem Bereich die berufliche Qualifizierung stattfinden soll

Der Berufsbildungsbereich:

Der Berufsbildungsbereich dauert in der Regel zwei Jahre.

Die Qualifizierung kann im Berufsbildungsbereich oder auch in anderen Betrieben durchgeführt werden.

Hauptaufgaben im Berufsbildungsbereich:

  • Angemessene berufliche Qualifizierung
  • Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit
  • Weiterentwicklung der Persönlichkeit
  • Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Ansprechpartner sind die Leitungen des Berufsbildungsbereiches der jeweiligen Einrichtung

wfbm Aurich-Wittmund gGmbH

Leitung Berufsbildungsbereich: Nadine Schmitz, 04941-1798953, 0173-1540645, www.wfbm-aurich-wittmund.de

Rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

Die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme unterstützt junge Menschen mit Behinderungen, die für einen Ausbildungsplatz durchaus geeignet, aber den allgemeinen Anforderungen aufgrund ihrer Behinderungen (noch) nicht gewachsen sind. Ziel ist, Sie auf eine Ausbildung vorzubereiten und Ihnen dabei zu helfen, einen passenden Ausbildungsberuf zu finden. Wenn sich während der Maßnahme zeigt, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in Ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, können Sie im weiteren Verlauf auch mit dem Ziel einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden. Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung

Die individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung soll Ihnen durch individuelle Qualifizierungen direkt im Betrieb berufliche Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben bieten. Sie erhalten die Chance auch ohne formale Abschlüsse im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung aufzunehmen, die Ihren Fähigkeiten und Wünschen entspricht. Sie erweitern Ihre persönlichen Fähigkeiten, können Ihre Sozialkompetenz ausbauen und bekommen weiterführendes Wissen vermittelt. Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Rehaspezifische Berufsausbildung

Wenn Sie behinderungsbedingt besondere Hilfen bei der Berufsausbildung benötigen, können Sie mit einer rehaspezifischen Ausbildung einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung absolvieren, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten. Falls Ihnen eine Ausbildung im Betrieb nicht möglich ist, können Sie eine außerbetriebliche Ausbildung machen, die auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist. Das Ziel ist, dass Sie so viel fachpraktische Ausbildung wie möglich in einem ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieb absolvieren. Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Budget für Ausbildung

Sie können nicht mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein und haben deshalb Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich? Dann können Sie mit einem Budget für Ausbildung gefördert werden, wenn ein Arbeitgeber mit Ihnen ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis abschließt. Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Einzelfallförderungen

Sie können im Einzelfall ergänzende unterstützende Leistungen beantragen, wenn es für die Aufnahme eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes aufgrund der Art oder Schwere Ihrer Behinderung erforderlich ist. Einzelfallförderungen sind zum Beispiel:

• die Kraftfahrzeughilfe
• eine Arbeitsassistenz
• Technische Arbeitshilfen

Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Sonstige Hilfen, Teilhabebegleitung

Neben den gesetzlich festgeschriebenen Förderleistungen gibt es auch darüber hinausgehende Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Sie beantragen können, um eine angemessene und geeignete Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit zu ermöglichen und zu erhalten. Zu diesen sogenannten sonstigen Hilfen gehören zum Beispiel:


• der vorübergehende Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers
• ein Mobilitätstraining
• die Teilhabebegleitung


Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Persönliches Budget

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden auf Antrag auch in Form eines persönlichen Budgets erbracht. Das Persönliche Budget ermöglicht es Ihnen, eigenverantwortlich und selbstbestimmt Leistungen zur Teilhabe zu organisieren und zu bezahlen. Die Höhe des Persönlichen Budgets richtet sich nach dem für Sie individuell festgestellten und abgestimmten Teilhabebedarf. Es können auch Leistungen unterschiedlicher Rehabilitationsträger in einem trägerübergreifendem "Persönlichen Budget“ gewährt werden. Hier finden Sie ergänzende Informationen.

Unterhaltssichernde Leistungen

Ausbildungsgeld

In Abhängigkeit von der konkreten Bildungsmaßnahme an der Sie teilnehmen, können Sie Ausbildungsgeld erhalten, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es ist pauschalisiert. Seine Höhe hängt davon ab, wie Sie während der Maßnahme untergebracht sind und wie hoch Ihr Einkommen, das Ihrer Eltern sowie das Ihres Ehegatten oder Ihres eingetragenen Lebenspartners ist. Das Einkommen spielt grundsätzlich nur während der beruflichen Ausbildung eine Rolle.

Übergangsgeld

In Abhängigkeit Ihrer persönlichen Voraussetzungen erhalten Sie Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung. Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise


• ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder
• ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf.