Eingliederungshilfe Landkreis Wittmund

Die Eingliederungshilfe wird vom Landkreis Wittmund (Fachbereich Jugend & Soziales) bezahlt, deswegen muss hierfür immer ein Antrag gestellt werden. Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der Eingliederungshilfe zur Verfügung. Die Eingliederungshilfe unterstützt Sie dabei, selbstständig zu werden. Es geht dabei um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Die Eingliederungshilfe hat verschiedene Angebote. Ein Angebot ist die „Teilhabe am Arbeitsleben“. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, am Arbeitsleben teilzuhaben.
In einem persönlichen Gespräch mit Ihren Ansprechpartnern von der Eingliederungshilfe werden ihre Vorstellungen und Wünsche besprochen und eingeleitet.

Die Teilhabe am Arbeitsleben kann z.B. in einer Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (WfbM) im Arbeitsbereich oder bei anderen Leistungserbringern stattfinden.

Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (WfbM)

Sie können im Arbeitsbereich einer Werkstatt je nach Wunsch und ihren Möglichkeiten einen unbefristeten dauerhaften Arbeitsplatz finden. Durch vielfältige Gewerke wie z.B. Montage, Hauswirtschaft, Einzelhandel, Garten- und Landschaftspflege können Sie in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern der Produktion und Dienstleistung tätig werden. Weitere Informationen finden Sie hier. Arbeitsbegleitend bieten die Werkstätten Maßnahmen an, um ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu erhöhen. Sie können bei uns je nach Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessenslage an beruflichen Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen, zum Beispiel an dem Erwerb eines Staplerführerscheins, eines Mobilitätstrainings, Erste Hilfe und Lehrgänge zum Umgang mit Maschinen und Geräten teilnehmen. Unsere angebotenen Maßnahmen dienen auch der persönlichen Entwicklung und umfassen zusätzlich Sport- und Bewegungsangebote, Lerninhalte wie lesen und schreiben oder auch den Umgang mit einem Computer. Der Werkstattalltag bietet neben qualifizierten Arbeitsplätzen auch Raum und Ort für Begegnung und soziale Kontakte. 

Bei Interesse wenden Sie sich sehr gerne an die für Sie zuständige Werkstatt.

Man kann sogar auf einem Außenarbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, gehört aber weiter zur Werkstatt für beeinträchtigte Menschen. Auf dem Außenarbeitsplatz bekommt man Hilfe durch die Werkstatt. Wie so etwas aussehen kann, erfahren Sie beim Fachdienst für betriebliche Integration (FBI) wfbm Aurich Wittmund.

Andere Leistungserbringer

Andere Leistungserbringer sind Einrichtungen, die ein ähnliches Angebot haben wie eine WfbM. Sie sind eine Alternative. Durch das Bundesteilhabegesetz hat sich im Laufe der Zeit das Angebot vergrößert. Es soll nicht immer nur der Weg in eine WfbM vorgegeben sein z.B.


Gesellschaft zur Förderung nachhaltiger Lebensqualität gGmbH

Brückstraße 80
26725 Emden


Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt (Budget für Arbeit)
Wer nicht oder nicht mehr in einer WfbM arbeiten möchte, kann auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten. Dafür gibt es das „Budget für Arbeit“. Man ist dann nicht mehr Teil einer WfbM. Man bekommt Hilfe durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber bekommt von der Eingliederungshilfe finanzielle Unterstützung.